Wir möchten beantragen, dass das Mindestalter für den Beirat der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf 10 Jahre heruntergesetzt wird.
Begründung
Die aktuelle Altersgrenze liegt bei 14 Jahren und schließt somit Kinder aus dem Beirat aus und die gesetzliche Auflage resultierend aus §47 f GO (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) kann durch diese Satzung nicht erfüllt werden, denn laut gesetzlicher Definition sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind (§ 1.1 JuSchG).
Des Weiteren wird dadurch der mögliche Kreis der potenziellen KandidatInnen erweitert, was in Anbetracht der bisher fehlgeschlagenen Ausschreibungen dringend notwendig ist.
Zum Vergleich haben wir im Internet recherchiert und folgende Regelungen in anderen Städten und Gemeinden gefunden.
- Stadt / Gemeinde
- Stadt Wesselburen
- Gemeinde Trittau
- Waabs
- Achterwehr
- Holtsee
- Schönkirchen
- Altenholz
- Niebüll
- Wentorf
- Kronshagen
- Bargteheide
- Mölln
- Ratzeburg
- Kappeln
- Reinfeld
- Mindestalter
- 12
- 12
- 10
- 10
- 8
- 12
- 13
- 12
- 12
- 12
- 8
- 12
- 10
- 12
- 8
- Maximalalter
- 21
- 21
- 22
- 18
- 21
- 18
- 23
- 22
- 19
- 19
- 21
- 25
- 21
- 20
- 23
Das Durchschnittsalter beträgt etwa 10,87.
Die zufällige Recherche im Internet zeigt auf, dass wir mit dem Mindestalter von 14 Jahren zu hoch angesetzt haben. Man kann darüber diskutieren, ob man das Mindestalter auch nur auf 12 Jahre heruntersetzt, aber wir würden hier gerne mutig sein und auch den wirklichen Kindern die Chance geben, sich zu beteiligen. Vermutlich wird die Anzahl der BewerberInnen im Alter von 10-12 Jahren gegen Null gehen, aber wenn jemand wirklich in dem Alter schon Interesse hat, sollte man das unterstützen. Wir würden demnach die mutigere Variante mit dem Mindestalter von 10 Jahren bevorzugen.