Wie geht es nach der Wahl weiter?
Die Plakate sind weg, was viele freuen dürfte, und von den Parteien und Wählergemeinschaften hört man nichts. Sicherlich müssen alle auch einmal ein wenig durchatmen, denn im Wahlkampf gibt es viel zu tun. Eigentlich ist es schade, dass kurz vor der Wahl so viel stattfindet und dann nur noch relativ wenig. Aber wenn wir mal ehrlich sind, dann ist das Interesse für Politik vor der Wahl auch deutlich größer, als in den fünf Jahren dazwischen. Die Anzahl der Besucher bei Stammtischen oder Infoabenden ist in der restlichen Zeit überschaubar. 😉
Es bleibt allerdings nicht viel Zeit zum Durchatmen, denn nach der Wahl müssen sich die neuen und alten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in ihren Fraktionen zusammenfinden und es wird überlegt, wer zukünftig welche Aufgaben übernimmt. Hierbei stimmen sich die Fraktionen nicht nur intern ab, sondern auch mit den anderen Fraktionen, denn es gibt einige Posten, die unter den Parteien aufgeteilt werden müssen. Bei einigen gibt es bestimmte Verfahren zur Aufteilung, bei anderen Fragen geht es einfach um Mehrheiten. Natürlich ist es auch immer eine Verhandlungsfrage – es kann jemand auf einen Anspruch verzichten und möchte dafür vielleicht eine bestimmte Regelung durchsetzen. Es gibt viele kleine und große Punkte, die jetzt geklärt werden und es sind jetzt vier Fraktionen, die sich am Ende einigen müssen.
Was gibt es konkret zu besprechen?
Wer wird eigentlich Bürgermeister?
Bei der Wahl des Bürgermeisters gibt es keine Regelung darüber, wer z.B. ein sogenanntes Vorschlagsrecht hat. Ein Bürgermeisterkandidat braucht in der Gemeindevertretung eine Mehrheit und da keine Fraktion eine alleinige Mehrheit hat, muss ein Kandidat mindestens von einer weiteren Fraktion unterstützt werden.
Es gibt zwei Kandidaten, die vor der Wahl schon erklärt haben, dass sie dieses Amt gerne ausfüllen würden. Das sind Marek Krysiak (CDU) und Rainer Timm (ABS). Diese Frage wird im Zweifelsfall in der konstituierenden Sitzung durch eine Abstimmung der Gemeindevertretung entschieden.
Wer übernimmt welchen Ausschussvorsitz und sollen die Ausschüsse so bestehen bleiben?
Eine weitere Frage, die sich nun stellt, ist die Aufteilung der Ausschussvorsitze. Hierbei gibt es eine konkrete Regelung, die sich an der Verteilung in der Gemeindevertretung orientiert. Es kann errechnet werden, in welcher Reihenfolge die Fraktionen einen Ausschuss auswählen dürfen.
Die erste Wahl darf die CDU treffen, die ABS ist als zweites dran und dann wird es aufgrund der Sitzverteilung etwas komplizierter. Die dritte, vierte und fünfte Wahl (oder auch Zugriffrecht genannt) wird per Los zwischen der CDU, den GRÜNEN und der SPD entschieden. Es ist allerdings erlaubt, sich im Vorfeld untereinander zu einigen.
Bevor man sich für einen Ausschuss entscheiden kann, muss allerdings geklärt sein, ob die Ausschüsse überhaupt so bestehen bleiben sollen. Es kann auch sein, dass Ausschüsse zusammengefasst werden, ein neuer Ausschuss ins Leben gerufen wird oder es wird alles komplett neu strukturiert. Es kann u.a. auch die Größe der Ausschüsse angepasst werden. Es braucht allerdings für jede Änderung eine Mehrheit in der Gemeindevertretung.
Was gibt es sonst noch zu klären?
Es gibt durchaus noch weitere Punkte, denn es müssen auch Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde in weitere Gremien entsendet werden, wie z.B. in den Amtsausschuss oder in die Verbandsversammlung des Schulverbandes.
Es gibt also einiges zu besprechen, um dann mit der Arbeit so richtig loslegen zu können. 🙂
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