Amtsankündigung: Böllerverbot an Sylvester?

Das Amt Itzstedt hat eine Anordnung veröffentlicht, die mit der Überschrift „Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen“ für Verwirrung gesorgt hat, da die Überschrift erstmal den Schluss zulässt, dass es sich um ein generelles Verbot handelt – das ist es aber nicht!

Es handelt sich hierbei lediglich um ein Verbot in der Nähe von „brandempfindlichen Gebäuden“ (z.B. Häuser mit Reet- oder anderer Weichbedachung) – also das was schon immer gilt und der gesunde Menschenverstand einem sagt. Bei Raketen und anderen hoch fliegenden Sylvesterknallereien muss ein Abstand von 300 Meter eingehalten werden und für andere Dinge, wie z.B. Kanonenschläge, gilt ein Abstand von 50 Metern.

Ich hoffe, dass wir ein wenig zur Klarstellung beitragen konnten und wünschen allen schon Mal einen guten Rutsch mit oder ohne Knallerei – jeder wie er mag. 😉

Hier die komplette Ankündigung:

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